Zum 01. November 2014 tritt Teil 2 der EU-Verordnung 661/2009 in Kraft: "Ab 01. November 2014 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M 1/M1 G (PKW, Geländewagen und Wohnmobile) mit
einem Luftdruck-Kontroll-System nach ECE-R 64 ausgestattet sein."
Bei einem Fahrzeug der Klasse M1 mit serienmäßigem RDKS (ab spätestens Neuzulassung November 2014) müssen bei einem direktem System sowohl Sommer- als auch Winterräder mit einem funktionstüchtigen
Sensor ausgestattet werden. Die Systeme dürfen nicht deaktiviert werden!
Nach einer Einschätzung des BRV werden in diesem Jahr voraussichtlich 1,1 Mio. Fahrzeuge mit Sensoren ausgestattet sein, da viele Hersteller die Umsetzung bereits in Fahrzeugen mit einer
Neuzulassung vor dem Stichtag umgesetzt haben.
Warum wird dieses System überhaupt für alle PKWs verpflichtend? Durch Einführung des RDKS versprechen sich die Verantwortlichen in der EU nicht
nur eine Senkung der Unfälle auf europäischen Straßen, bei denen zu geringer Luftdruck (mit-)verantwortlich gewesen sein soll, sondern vor allem eine Minderung des Verbrauchs aller PKWs und der damit
einhergehenden Vermeidung von Schadstoffen. Durch zu geringen Luftdruck in den Reifen steigt der Kraftstoffverbrauch eines PKWs grundsätzlich merkbar an.
Hand aufs Herz: Wann haben Sie zum letzten Mal ihren Luftdruck geprüft? Alle paar Wochen sollte der Luftdruck in den Reifen nach
Herstellerangabe kontrolliert werden, aber wer tut das schon? An dieser Stelle springen teilweise die RDKS ein. Sie können einen Fahrer bei Unterschreiten einer Mindestdruckgrenze warnen, in dem im
Kombiinstrument oder auf dem Bildschirm das Symbol für Reifendruckkontrolle aufleuchtet - dieses Symbol stellt einen platten Reifen in Schnittzeichnung dar.